Auktionsbedingungen

1. Präambel, Grundsätze

Die Versteigerung erfolgt im Auftrag, im Namen und für Rechnung des Einlieferers.

Die Versteigerung erfolgt in Schweizer Währung CHF; der Zuschlag erfolgt an den vom Versteigerer anerkannten Höchstbietenden.

Das Steigerungsobjekt wird dem Ersteigerer grundsätzlich nur Zug um Zug gegen Barzahlung in Schweizer Währung, oder vorbehaltlos garantiertem Bankcheck, evtl. gegen gleichwertige, vom Versteigerer zu bestimmende Zahlungsmodalität, übergeben; andere Checks oder Banküberweisungen mittels Zahlungsaufträgen bedürfen vor der Übergabe des Steigerungsobjekts einer bankenseitigen Bestätigung.

Für die Zahlungs- und Abholungskonditionen wird auf Ziff. 6.1./6.2. hienach verwiesen.

Das Eigentum geht nach totaler Bezahlung der Rechnung, die Gefahr, vorbehältlich Ziff. 8.7. hienach, mit dem Zuschlag an den Ersteigerer über.

2. Gebote

Gebote werden, in Schweizer Franken, als persönliche anlässlich der Auktionssitzungen, oder als schriftliche sowie telefonische Gebote entgegengenommen.

  • Persönliche Saalgebote werden mittels deutlicher Zeichengebung abgegeben; es werden keine Bieter- nummern verteilt.
  • Schriftliche Gebote müssen bis spätestens 24 Std. vor dem jeweiligen Auktionstag in Schriftform eingehen; unter der Hälfte des oberen Schätzpreises werden sie nicht akzeptiert.
  • Telefonische Gebote müssen bis spätestens 2 Tage vor dem jeweiligen Auktionstag vorangemeldet werden; sie werden ab dem oberen Schätzpreis von CHF 500.— akzeptiert.
  • Interessenten, die ihr Gebot im Rahmen einer Online-Auktion via Internet abgeben möchten, können an der Auktion teilnehmen, nachdem sie vom Auktionshaus aufgrund eines Registrierungsgesuchs zur Auktion zugelassen worden sind. Das Auktionshaus behält sich das Recht vor, Registrierungsgesuche ohne Weiteres abzulehnen. Falls der Käufer sein Gebot per Internet im Rahmen einer Online-Auktion abgegeben hat, wird ein zusätzlicher Aufpreis von 3% des Zuschlags verrechnet.

Jede Haftung des Versteigerers für nicht berücksichtigte schriftliche Gebote oder angemeldete telefonische/elektronische Gebote ist wegbedungen.

Jede Abgabe eines Gebots ist eine verbindliche Offerte, die nicht zurückgenommen werden kann; der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder überboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird.

Doppelgebote sind sofort zu reklamieren und es erfolgt diesfalls eine sofortige Wiederaufnahme des Versteigerungs- bzw. Bietvorgangs; erfolgt kein Übergebot, entscheidet das Los; indessen geht der Zuschlag bei schriftlichem Doppelgebot an den schriftlichen Bieter, bei telefonischem Doppelgebot an den persönlich anwesenden Bieter.

3. Zuschlag und Zuschlagspreis, Aufgeld, MwSt

Der Zuschlag erfolgt nach dem ortsüblichen Ausruf auf das höchste Gebot, mit dem auktionsüblichen Abstand von max. 10% über dem Untergebot, bei schriftlichem Bietauftrag innerhalb der schriftlichen Limite.

Auf dem Zuschlagspreis ist von allen Ersteigerern ein Aufgeld zu entrichten; dieses beläuft sich pro Einzelzuschlag auf 23%.

Auf dem Aufgeld ist vom Ersteigerer die Schweiz. Mehrwertsteuer (MWSt) zu entrichten. Bei mit * bezeichneten Objekten ist die MWSt sowohl auf dem Zuschlagspreis als auch auf dem Aufgeld zu entrichten.

Ersteigerer, die eine rechtsgültig abgestempelte Ausfuhrdeklaration beibringen, erhalten die MWSt rückvergütet.

Der Ersteigerer erklärt sich einverstanden, dass der Versteigerer vom Einlieferer eine aufwandbezogene, prozentuale Vergütung erhält.

Der Ersteigerer verzichtet gegenüber dem Versteigerer und dem Einlieferer auf jede Verrechnungseinrede.

Der Ersteigerer anerkennt die Inkassolegitimation und -vollmacht des Versteigerers bei Zahlungsverzug des Ersteigerers.

4. Gewährleistung

Die Objekte werden in dem Zustand erworben, in dem sie sich im Moment des Zuschlags befinden. Mit erfolgtem Zuschlag hört die Gewährspflicht des Versteigerers auf. Reklamationen können nach erfolgtem Zuschlag keine Berücksichtigung finden.

Den Interessenten wird während der Ausstellung Gelegenheit geboten und dies ihnen empfohlen, die Objekte einlässlich zu besichtigen und zu prüfen und Experten mitzubringen.

Die Beschreibungen im Katalog wurden nach bestem Wissen und Gewissen abgefasst und entsprechen dem Wissensstand im Zeitpunkt der Abfassung des Katalogtextes. Für die Angaben wird jedoch nicht gehaftet. Echtheit der Stücke, Zuschreibungen, Epochen, Silberschläge und sonstige Kennzeichnungen, Signaturen und Daten, Materialien, Qualität der Steine, Zustand und allfällige Reparaturstellen sowie Ausmasse und Gewichte sind vom Interessenten nachzuprüfen.

Jede Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel, ebenso jede Schadenshaftung aus Auftragsrecht, ist wegbedungen.

Den Objekten beigelegte Expertisen oder vom Versteigerer eingeholte Expertisen geben blosse Meinungsäusserungen wieder, für die jede Haftung wegbedungen ist.

Allfällige mündliche oder schriftliche Äusserungen sind keine besonderen Zusicherungen.

Die angegebenen Preise sind für die Auktion unverbindliche Schätzungen.

5. Legitimation; Stellvertretung

Persönlich anwesende, dem Versteigerer unbekannte Bieter, haben sich bereits vor der Auktionssitzung, spätestens beim Zuschlag, bei der Auktionsleitung mit offiziellem Identitätsausweis zu legitimieren.

Der Ersteigerer ist persönlich für sein Gebot haftbar und kann nicht geltend machen, im Auftrag, im Namen und für Rechnung Dritter gekauft zu haben.

Der Stellvertreter haftet mit dem Vertretenen solidarisch für die Erfüllung der Verbindlichkeiten. Persönlich anwesende Bieter, die Dritte vertreten, teilen dies der Auktionsleistung spätestens beim Zuschlag unmissverständlich mit.

Auf Verlangen des Versteigerers sind die Zuschläge unterschriftlich anzuerkennen.

6. Zahlungs- und Abholungsfristen

6.1. Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist ab letztem Abholtag wird ein Verzugszins von 1% pro Monat berechnet.

Wird vom Ersteigerer nicht rechtzeitig volle Bezahlung geleistet, haftet der Ersteigerer dem Versteigerer und dem Einlieferer für jeden daraus entstehenden Schaden.

Das Aufgeld aus einem annullierten Zuschlag und die dem Versteigerer entgangene Einlieferervergütung sind vom säumigen Ersteigerer in jedem Fall geschuldet.

Der Versteigerer kann wahlweise auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, jederzeit den Ersteigerer seiner Rechte für verlustig erklären, den Zuschlag annullieren, und solche Objekte einer nächstfolgenden Auktion unlimitiert anfügen; diesfalls haftet der Ersteigerer aus dem Mindererlös und auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.

6.2. Nach unbenutztem Ablauf der Abholungsfrist am letzten Abholtag werden unabgeholte Objekte auf Rechnung und Gefahr des Ersteigerers ein- bzw. ausgelagert, und zwar bei Firma Christ Umzüge GmbH, Murtenstrasse 85, 3008 Bern.

Diese Massnahme erfolgt ohne jede weitere Mahnung in der Regel spätestens 30 Tage nach dem letzten Abholtag.

Der Ersteigerer hat die Abholung bei Firma Christ voranzumelden und sich bei Firma Christ

- über die vollständige Bezahlung der Auktionsrechnung auszuweisen

und

- die Transport- und Lagergebühren sowie Versicherungsgebühren der Firma Christ Zug um Zug in bar zu bezahlen, gemäss Gebührenregelung doer Alldemeinen Geschäftsbedingungen AGB der Firma Christ, die vom Ersteigerer vorweg als anerkannt gelten.

6.3. Soweit möglich, können Objekte am Tag der Versteigerung behändigt werden, ansonsten während den offiziellen Abholtagen.

7. Objektherausgabe, Verpackung, Versand

Mit dem Aufladen von Möbeln und schweren Objekten befasst sich der Versteigerer nicht.

Die Objekte werden unverpackt herausgegeben.

Verpackungsmaterial (Papier, Tragtaschen) steht zur Verfügung.v

Schriftliche Aufträge für Verpackung und Versand nimmt der Versteigerer entgegen und vergibt er extern, auf Rechnung und Gefahr des Ersteigerers.

Zerbrechliche Objekte werden nicht versandt.

8. Weitere Rechte und Obliegenheiten des Versteigerers

Folgende Rechte bleiben dem Versteigerer vorbehalten:

8.1. Nummern des Kataloges zu vereinen und zu trennen, wegzulassen und beizufügen, ausser der Reihenfolge anzubieten sowie den Zuschlag einer oder einzelner Nummern des Kataloges unter Vorbehalt des Gesamtausrufs durchzuführen, ohne Verkauf zuzuschlagen bzw. zurückzunehmen;

8.2. Zuschläge bei Vorliegen spezieller Umstände, „nur unter Vorbehalt“ zu erklären; diesfalls bleibt der Ersteigerer an sein Gebot gebunden, mangels anderweitiger schriftlicher Erklärung des Versteigerers innert 10 Tagen;

8.3. ohne Angabe von Gründen, insbesondere wegen evtl. Verletzung der Auktionsbedingungen, Gebote nicht zuzulassen bzw. Zuschläge zu verweigern;

8.4. Auktionsergebnisse nebst Abbildungen anonymisiert zu publizieren (zum Beispiel artnet, artprice, Kunstmarkt) und werbewirksam zu verwenden;

8.5. wen rechtens für Objektschäden während den Ausstellungs-, Auktions- und Herausgabetagen zu belangen;

8.6. einen im Kanton Bern praktizierenden Notar oder Rechtsanwalt beizuziehen, der Streitigkeiten über die Gültigkeit von Geboten und Zuschlägen sowie über den Auktionsablauf sofort und definitiv entscheidet und ein Ergebnis-Protokoll erstellt;

8.7. der Versteigerer garantiert dem Ersteigerer grösstmögliche Sorgfalt für die gekauften Objekte ab dem Zuschlag bis und mit letztem Abholtag, vorbehältlich höherer Gewalt. Die Haftungssumme ist limitiert auf den fakturierten und bezahlten Betrag.

9. Anwendbares Recht; Erfüllungsort, Gerichtsstand

9.1. Abänderungen der Auktionsbedingungen sind nur in schriftlicher Form gültig. Massgeblich ist die Deutsche Fassung der Auktionsbedingungen.

9.2. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

9.3. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Teile, inkl. des einliefernden Dritten, ist der Sitz des Auktionshauses, Bern (Schweiz).
Mit jedem abgegebenen mündlichen oder schriftlichen Gebot anerkennt der Bieter/Ersteigerer die obgenannten Punkte der Auktionsbedingungen; sie gelten sinngemäss auch bei allfälligen Zuschlägen unter Vorbehalt oder bei allfälligen Nachverkäufen.

BITTE BEACHTEN SIE DIE SPEZIELLEN AUKTIONSBEDINGUNGEN DIE NUR SCHRIFTLICHE VENTE SILENCIEUSE BETREFFEND

 

Bern, Fassung November 2016

 

Galerie Jürg Stuker AG

(Auktionshaus)